
Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Unternehmen. Wer Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz auf den EU-Markt bringt, oder Erzeugnisse daraus, muss dann nachweisen können, dass diese Waren entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und von einer Sorgfaltserklärung abgedeckt werden. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten für die meisten Produkte sechs Monate mehr Zeit.
Nach zwei Verschiebungen und einer Vereinfachung Ende 2025 nehmen viele Unternehmen die Frist nicht mehr ernst. Das ist riskant. Die Kernpflichten sind geblieben: die Geolokalisierung jeder Anbaufläche, eine Referenznummer, die mit der Ware mitreist, und fünf Jahre Aufbewahrung. Für Händler und Hersteller ist das keine Berichtspflicht zum Jahresende. Es betrifft jeden Tag Einkauf, Wareneingang, Lager, Fertigung und Vertrieb, und damit ist es eine ERP-Frage.
Dieser Leitfaden fasst zusammen, was die EUDR nach der Änderung von 2025 verlangt, und zeigt, wie sich die Pflichten auf konkrete Prozesse in Odoo abbilden lassen. Er ist ein praktischer Überblick und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die Details für Ihre Produkte und Ihre Rolle mit Ihrer Rechtsberatung.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 ist im Juni 2023 in Kraft getreten. Sie wurde zweimal verschoben und durch die Verordnung (EU) 2025/2650 geändert, die im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Die Grundregel in Artikel 3 ist gleich geblieben: Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind.
Um die ersten beiden Punkte nachzuweisen, sammelt der Marktteilnehmer, der die Ware erstmals in Verkehr bringt, Informationen, bewertet das Risiko und mindert es bei Bedarf. Zentraler Bestandteil dieser Informationen ist die Geolokalisierung jeder Fläche, auf der der Rohstoff erzeugt wurde, zusammen mit dem Datum oder Zeitraum der Erzeugung. Für Flächen über vier Hektar (außer bei Rindern) ist ein Polygon mit den Grenzen der Fläche nötig, nicht nur ein einzelner Punkt.
Alle diese Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr.
Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest, die Verordnung gibt aber den Mindestrahmen vor: Geldbußen mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes, Einziehung der Waren und der damit erzielten Einnahmen, vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln für bis zu 12 Monate und bei schweren oder wiederholten Verstößen ein vorübergehendes Verbot, die Waren in Verkehr zu bringen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde vorgesehen.
Die EUDR erfasst sieben Rohstoffe und die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse, die diese enthalten oder daraus hergestellt sind:
Mit der Änderung von 2025 wurden Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen aus dem Anwendungsbereich genommen. Die Produktliste wird zudem weiter angepasst: Ein Entwurf der Kommission vom Mai 2026 schlug vor, Erzeugnisse wie löslichen Kaffee und bestimmte Palmölderivate aufzunehmen und andere auszunehmen, zum Beispiel runderneuerte Reifen, bestimmte Rinderhäute, Gebrauchtwaren, Abfälle und Verpackungen, die nur dem Transport anderer Waren dienen. Die Kommission hat im Juli 2026 einen delegierten Rechtsakt zu Anhang I angenommen, der erst gilt, wenn Parlament und Rat ihn geprüft haben und er veröffentlicht ist. Gleichen Sie die endgültige Liste mit den Zolltarifnummern Ihrer Produkte ab, bevor Sie sich auf eine Ausnahme verlassen.
Der Anwendungsbereich ist über Zolltarifnummern (KN- und HS-Codes) definiert. Der erste praktische Schritt ist deshalb immer derselbe: herausfinden, welche Ihrer Produkte unter diese Codes fallen.
Die Änderung hat Pflichten nicht abgeschafft, aber anders entlang der Lieferkette verteilt. Ihre Pflichten hängen von Ihrer Rolle ab.
Marktteilnehmer bringen ein relevantes Erzeugnis erstmals auf den EU-Markt, zum Beispiel durch Import oder durch Erzeugung in der EU. Sie tragen die volle Sorgfaltspflicht: Informationen einschließlich Geolokalisierung sammeln, das Risiko bewerten, es mindern und vor dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgeben. Nur noch Marktteilnehmer geben Sorgfaltserklärungen ab.
Kleinst- und kleine Primärerzeuger, die den Rohstoff selbst in einem Land mit geringem Risiko erzeugen, etwa ein kleiner Waldbesitzer oder Rinderhalter in Deutschland, können statt wiederholter Sorgfaltserklärungen eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben. In manchen Fällen kann eine Postanschrift die Koordinaten der Fläche ersetzen.
Nachgelagerte Marktteilnehmer sind eine neue Kategorie. Sie bringen Erzeugnisse in Verkehr oder führen sie aus, die aus relevanten Erzeugnissen hergestellt wurden, die bereits von einer Sorgfaltserklärung oder vereinfachten Erklärung abgedeckt sind. Beispiele sind ein Möbelhersteller, der Schnittholz von einem Importeur kauft, oder ein Schokoladenhersteller, der Kakaobutter von einem EU-Lieferanten bezieht. Sie geben keine eigene Sorgfaltserklärung mehr ab. Stattdessen muss der erste nachgelagerte Marktteilnehmer nach dem Marktteilnehmer die Referenznummern der Erklärungen erfassen und aufbewahren, die seine Vorprodukte abdecken.
Händler stellen Waren auf dem Markt bereit, ohne sie als Erste in Verkehr zu bringen, zum Beispiel Groß- oder Einzelhändler. Auch sie geben keine Erklärungen mehr ab.
Für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler geht es vor allem um Aufzeichnungen und Aufmerksamkeit:
Kurz gesagt: Marktteilnehmer weisen die Konformität nach, und alle anderen müssen zeigen können, woher die Ware kam, wohin sie ging und welche Referenznummern dazugehören.
Die Vereinfachungsüberprüfung der Kommission vom 4. Mai 2026 kommt zu dem Schluss, dass sie keine weiteren Änderungen am Gesetzestext vorschlägt. Das EU-Informationssystem für die Abgabe der Erklärungen wurde überarbeitet, mit einer schrittweisen Wiedereröffnung ab Juni 2026, die neue Rollen und vereinfachte Erklärungen ergänzt. Der Dezember-Termin ist damit die realistische Planungsgrundlage.
Odoo macht Sie nicht von allein EUDR-konform, und es gibt keinen Standard-Connector von Odoo zum EU-Informationssystem. Was Odoo gut kann, ist der Teil, der die meiste Arbeit macht: Lieferantendaten, Referenznummern, Chargen und Dokumente über Einkauf, Lager, Fertigung und Vertrieb hinweg verbunden zu halten, sodass der Nachweis für jede Lieferung existiert, ohne parallele Tabelle. So lassen sich die Pflichten in Odoo abbilden.
Odoo-Produkte haben bereits ein Feld für den HS-Code, das viele Unternehmen für Versand und Intrastat pflegen. Zusammen mit einer einfachen Kennzeichnung "EUDR-relevant" und dem Rohstoff, ergänzt per Konfiguration oder Odoo Studio, entsteht eine verlässliche Liste der betroffenen Produkte. Einkauf, Wareneingang und Vertrieb können diese Produkte dann anders behandeln als den Rest des Sortiments.
Für jeden Lieferanten betroffener Waren müssen Sie seine Rolle (Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer, Händler), seine Anschrift und die gelieferten Unterlagen kennen. In Odoo liegen diese Informationen am Lieferantenstammsatz, Verträge, Zertifikate, Risikobewertungen und Geodateien in der Dokumente-App oder als Anhänge. Fehlende oder abgelaufene Unterlagen können eine Aufgabe für den Einkauf auslösen, statt erst bei einer Kontrolle aufzufallen.
Wenn Sie bei einem Marktteilnehmer kaufen, muss die Referenznummer der Sorgfaltserklärung (oder die Kennung der vereinfachten Erklärung) erfasst und aufbewahrt werden. In Odoo ergänzen wir dafür ein Feld an der Bestellzeile oder am Wareneingang und machen es für betroffene Produkte zur Pflicht. Eine automatisierte Regel kann die Buchung eines Wareneingangs für ein EUDR-Produkt ohne Referenznummer blockieren. So fällt die Lücke an der Rampe auf, nicht Monate später.
Das Herzstück der EUDR-Rückverfolgbarkeit in Odoo ist die Chargen- und Seriennummernverfolgung. Jede eingehende Partie Kaffee, Kakao, Holz oder Kautschuk erhält eine Chargennummer, und der Chargensatz enthält die Referenznummer, das Erzeugerland und die Geodatei. Der Rückverfolgbarkeitsbericht in Odoo zeigt dann für jede Charge, woher sie kam und in welche Lieferungen und Fertigerzeugnisse sie eingegangen ist. Wenn Sie Ihre Waren bereits mit Barcodes kennzeichnen, zeigt unser Leitfaden zu regelbasierten Produkt-Barcodes in Odoo, wie Chargenetiketten dazu passen.
Hersteller mischen Vorprodukte: Eine Partie Schokolade enthält Kakao aus mehreren Chargen. In Odoo Fertigung werden die in einem Fertigungsauftrag verbrauchten Komponenten mit ihren Chargen gebucht, sodass die Charge des Fertigerzeugnisses eine nachvollziehbare Verbindung zu allen dahinterliegenden Referenznummern hat. Genau diese Information fragen nachgelagerte Marktteilnehmer oder Behörden ab.
Wenn Sie Marktteilnehmer oder erster nachgelagerter Marktteilnehmer sind, fragen Ihre Kunden nach den Referenznummern, die Ihre Lieferungen abdecken. Odoo kann sie auf Lieferscheine und Rechnungen drucken oder über das Kundenportal oder EDI bereitstellen, automatisch abgeleitet aus den Chargen jeder Lieferung. Für Händler beantworten dieselben Daten die Frage, wer wem was geliefert hat.
Odoo hält Bestellungen, Wareneingänge, Chargenbewegungen, Lieferungen und angehängte Dokumente miteinander verknüpft, mit Zugriffsrechten und vollständiger Historie. Die fünfjährige Aufbewahrungspflicht wird damit vor allem eine Frage davon, keine Daten zu löschen und ein Backup- und Archivierungskonzept zu haben, das ohnehin für die GoBD wichtig ist.
Zwei Dinge gehen über Konfiguration hinaus:
Wenn Lager und Einkauf bei Ihnen noch in getrennten Werkzeugen laufen, lesen Sie unseren Überblick zu Einkauf, Lager und Verkauf in einem System für den Handel und unseren Vergleich zur selbst gehosteten Lagerverwaltung mit Odoo Inventory.
Mit weniger als vier Monaten Vorlauf sieht eine praktische Reihenfolge für die meisten Unternehmen so aus:
Ab wann gilt die EUDR?
Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2025/2650 gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer sowie für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler. Kleinst- und Kleinunternehmen haben für die meisten Erzeugnisse bis zum 30. Juni 2027 Zeit, für Holzerzeugnisse, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung fielen, gilt aber auch für sie der 30. Dezember 2026.
Welche Produkte sind von der EUDR betroffen?
Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse, die diese enthalten oder daraus hergestellt sind, etwa Schokolade, Rindfleisch, Reifen, Papier, Verpackungen und Holzmöbel. Druckerzeugnisse wurden mit der Änderung von 2025 herausgenommen, und eine weitere Anpassung von Anhang I wird 2026 abgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Zolltarifnummern deshalb gegen die aktuelle Liste.
Müssen Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer noch Sorgfaltserklärungen abgeben?
Nein. Seit der Änderung von 2025 gibt nur der Marktteilnehmer, der das Erzeugnis erstmals auf den EU-Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung ab, oder eine vereinfachte Erklärung bei berechtigten kleinen Primärerzeugern. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen Lieferanten- und Kundendaten fünf Jahre aufbewahren, und der erste nachgelagerte Marktteilnehmer muss die Referenznummern der Erklärungen erfassen, die seine Vorprodukte abdecken. Nicht-KMU unter ihnen müssen sich außerdem im EU-Informationssystem registrieren.
Was bedeutet Geolokalisierung nach der EUDR?
Der Marktteilnehmer muss die Koordinaten jeder Fläche kennen, auf der der Rohstoff erzeugt wurde, zusammen mit dem Erzeugungsdatum oder Zeitraum. Für Flächen über vier Hektar ist, außer bei Rindern, ein Polygon erforderlich. Diese Daten sind Teil der Sorgfaltserklärung und fünf Jahre aufzubewahren.
Wie lange müssen EUDR-Unterlagen aufbewahrt werden?
Fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr des Erzeugnisses. Dazu gehören die Informationen aus der Sorgfaltspflicht, die Referenznummern und bei nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern die Daten von Lieferanten und Abnehmern.
Kann Odoo Sorgfaltserklärungen automatisch abgeben?
Nicht im Standard. Odoo hat keinen Standard-Connector zum EU-Informationssystem. Es kann alle Daten halten, die eine Erklärung braucht, und ein individuelles Modul kann die Webservice-Schnittstelle des Systems nutzen, um Erklärungen abzugeben und die Referenznummern zu speichern. Bei wenigen Sendungen reicht oft die manuelle Abgabe zusammen mit sauberen Daten in Odoo.
Die EUDR belohnt Unternehmen, die bereits wissen, welche Charge von welchem Lieferanten kam und an welchen Kunden ging. Wenn dieses Wissen heute in E-Mails und Tabellen steckt, ist die Frist im Dezember ein guter Grund, es in das System zu holen, in dem Einkauf, Lager und Fertigung ohnehin laufen.
FlexCode richtet genau diese Prozesse in Odoo ein, von Produktkennzeichnung und Lieferantendokumenten über Chargenrückverfolgung und Referenznummern auf jedem Beleg bis, wo es sich lohnt, zur Anbindung an das EU-Informationssystem. Fordern Sie eine Demo an oder sprechen Sie mit uns über Ihre Lieferkette, oder schreiben Sie an info@flexcodesys.com. One System. Total Control.